2. Landesausschuss
Wörterbücher in Prüfungen einführen?
Bereits bei der Kultusministerkonferenz 2012 wurde festgelegt, dass die Entscheidung über die Benutzung elektronischer Wörterbücher in Sprachprüfungen den Bundesländern überlassen sein sollte. Doch ab dem Schuljahr 2016/17 müssen alle Länder die neuen Bildungsstandards umsetzen, sofern jedem Schüler ein Gerät zur Verfügung steht und der Umgang geübt wird.
Zugegeben ist die Einführung eines elektronischen Wörterbuchs kontroverser als man annehmen würde. Sicherlich bringt es einen zeitlichen Vorteil und die ohnehin stressige Prüfungssituation wird wenigstens um das lästige Blättern erleichtert.
Jedoch ist die Frage nach Gerechtigkeit die sich mit der Einführung aufdrängt: Man mag annehmen, dass der Zeitverlust, der mit dem lästigen Blättern einhergeht, nicht mehr ist als ausgleichende Gerechtigkeit. Immerhin sollte es auch das Ziel des Sprachunterrichts sein den Schüler mit dem entsprechenden Vokabular auszustatten und dabei sollte es die Aufgabe des Schülers bleiben diese Vokabeln zu lernen. Vergleicht man jetzt den fleißigen Vokabelkenner mit dem eher entspannten Auf-das-Wörterbuch-Vertrauer, so schafft der Zeitbonus einen relativen Nachteil für den Schüler, der die entsprechende Vokabel ohnehin schon kennt.
Ein weiteres Problem ist, dass die Digitalisierung an Schulen schon schleppend genug verläuft und der Einsatz von elektronischen Wörterbüchern an Tablet- oder Laptopschulen durch diesen relativen Vorteil die Unvergleichbarkeit rheinland-pfälzischer Abschlüsse nur intensivieren könnte.
Es mag sein, dass die Einführung des elektronischen Wörterbuches zeitliche Erleichterung für den Schüler darstellt, genauso kann es aber auch sein, dass es die Guten benachteiligt und dabei die falsche Initiative hin zum Nicht-Lernen gibt.
Wir bleiben da eher skeptisch.